Zum Inhalt springen

Ungültige Autocomplete-Angabe

MittelWCAG-Kriterium 1.3.5BFSG-relevant

Was ist das Problem?

Ein Eingabefeld verwendet eine ungültige autocomplete-Angabe. Browser und Hilfstechnologien können das Feld nicht automatisch ausfüllen — gerade für motorisch eingeschränkte Menschen wird das Ausfüllen von Adress- und Zahlungsfeldern mühsam.

Warum ist das relevant?

WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.5 (Eingabezweck bestimmen, Stufe AA) verlangt maschinenlesbare Eingabezwecke bei Feldern für Nutzerdaten. Relevant für die BFSG-Bewertung.

So behebst du es

Korrigiere das autocomplete-Attribut auf einen gültigen Wert aus der HTML-Spezifikation: z. B. autocomplete="email", "name", "postal-code", "street-address", "tel". Ungültige Eigenkreationen ("autocomplete=email-adresse") entfernen oder ersetzen.

Ist deine Website betroffen?

Der kostenlose Schnell-Check prüft bis zu 5 Seiten in wenigen Minuten — ohne Registrierung.

Kostenlosen Schnell-Check starten

Verwandte Regeln

Alle Regeln