Auftragsverarbeitung (AVV)
Wenn BarriereWache bei einem Website-Scan personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, schließen wir vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das gilt unabhängig vom gebuchten Tarif.
Gegenstand und Umfang
Gegenstand ist das automatisierte Abrufen und Prüfen der vom Kunden benannten, öffentlich erreichbaren Webseiten sowie die Speicherung der daraus entstehenden Prüfergebnisse, gekürzten Fundstellenausschnitte und gegebenenfalls Element-Screenshots. Zweck ist die technische Erkennung und Dokumentation häufiger Barrierefreiheitsprobleme.
Rollen und Weisungen
Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die von ihm eingestellten Websites und Daten. BarriereWache verarbeitet diese Daten ausschließlich dokumentiert, zweckgebunden und im Rahmen des vereinbarten Dienstes. Der Kunde darf nur Websites prüfen lassen, die er selbst betreibt oder für deren Prüfung er beauftragt ist.
Unterauftragnehmer und technische Maßnahmen
Die eingesetzten Kategorien von Unterauftragnehmern und die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind Bestandteil des individuellen AVV. Eine aktuelle Zusammenfassung der Schutzmaßnahmen steht auf der Seite TOM bereit.
Vertrag anfordern
Den auf die konkrete Nutzung abgestimmten AVV stellen wir vor Beginn einer Auftragsverarbeitung elektronisch bereit. Anfrage: kontakt@barrierewache.de.
Automatisierte Prüfung. Erfasst nicht alle WCAG-Anforderungen. Keine Rechtsberatung, keine Konformitätsgarantie.
Stand: 2. August 2026. Maßgeblich ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung.