Barrierefreiheitserklärung nicht auffindbar
SchwerwiegendBFSG-relevant
Was ist das Problem?
Auf der Website ist keine Erklärung zur Barrierefreiheit auffindbar — weder als Link im Footer noch unter üblichen Adressen wie /barrierefreiheit. Für Dienstleistungen im Anwendungsbereich des BFSG ist diese Erklärung Pflicht, und ihr Fehlen ist von außen sofort feststellbar.
Warum ist das relevant?
Das BFSG verlangt eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit mit den Pflichtinhalten aus Anlage 3. Das Fehlen ist ein leicht prüfbarer und daher häufig beanstandeter Mangel. Diese Prüfung ist eine eigene Heuristik von BarriereWache über den axe-Regelsatz hinaus.
So behebst du es
Erstelle eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit den Pflichtinhalten aus Anlage 3 BFSG (Beschreibung der Dienstleistung, Stand der Vereinbarkeit, bekannte Einschränkungen, Feedback-Kontakt, zuständige Behörde) und verlinke sie gut auffindbar — üblich ist der Footer, z. B. unter /barrierefreiheit. Der Generator in BarriereWache führt durch alle Pflichtinhalte und hostet die Erklärung auf Wunsch.
Shopware
Erklärung als Shop-Seite anlegen (Kataloge → Shopseiten bzw. Erlebniswelten) und im Footer-Menü des Verkaufskanals verlinken — gleiche Stelle wie Impressum/Datenschutz.
WooCommerce
Erklärung als WordPress-Seite anlegen und ins Footer-Menü aufnehmen (Design → Menüs).
Shopify
Erklärung als Seite anlegen (Onlineshop → Seiten) und im Footer-Menü verlinken (Navigation → Fußzeilenmenü).
WordPress
Erklärung als Seite anlegen und ins Footer-Menü aufnehmen (Design → Menüs bzw. Website-Editor → Navigation).
TYPO3
Erklärung als Seite im Seitenbaum anlegen (neben Impressum/Datenschutz) und in die Footer-Navigation aufnehmen.
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